Knapp 4 Monate DSGVO - Was hat sich für Shopware Shops verändert?

Knapp 4 Monate DSGVO - Was hat sich für Shopware Shops verändert?

Claudia Wergin 13. September 2018 0

Was war das für ein Taraa, als der 25.05.2018 immer näher rückte. Sämtliche Konzerne, Kleinunternehmer und auch Shopbetreiber ließen sich von der Massenpanik regelrecht mitreißen und befürchteten täglich nach dem Stichtag eine Abmahnung im Briefkasten.

Viele fürchteten direkt um ihre Existenz und rechneten mit dem Schlimmsten, wenn nicht ja alles DSGVO konform gestaltet war. Aber was war denn da nun dran? Was hat sich in den letzten 4 Monaten getan?

DSGVO 2018

Warum löste die DSGVO bei den Menschen so viel Panik aus?

Mittlerweile wissen wir: Die Punkte, die die DSGVO behandelt, sind schon lange deutsche Gesetzgebung. Nur hat sie bisher so gut wie jeder schlichtweg ignoriert.

Doch warum? Naja, hat doch bisher auch immer funktioniert. Warum etwas verändern, wenn es doch bisher klappte? Das es bisher aber diverse Probleme gab, war für den Einzelnen gar nicht weiter schlimm - ganz nach dem Motto: “Betrifft mich nicht, interessiert mich nicht.” Bis zum 25.05.2018.

DSGVO Panik

Lange Rede, kurzer Sinn: Das was eigentlich bisher schon Gang und Gäbe war, wurde nun nochmal aufgewirbelt wie alter Staub und in der DSGVO neu verfasst, damit die alten Probleme verschwinden.

Was betrifft Dich? Was hättest Du schon längst in Deinem Shopware Shop anpassen sollen?

Grundsätzlich müssen Shopbetreiber bei der Erstellung ihres Onlineshops schon vorab diverse Dinge einstellen, klären und sich darauf vorbereiten. Dinge, die auch schon vor der DSGVO wichtig und eine Pflicht waren.

Hier eine kleine Zusammenfassung davon, was schon vor Inkrafttreten am 25.05.2018 in Deinem Onlineshop hätte passieren sollen:

  • SSL-Zertifikat: Das SSL-Zertifikat gibt es nicht seit Mai. Dieses ist schon länger Pflicht. Sehr viel länger. Als Shopbetreiber bist Du verpflichtet die personenbezogenen Daten Deiner Kunden zu schützen und die Transportverschlüsselung ist dafür nunmal die Grundlage.

    Good to know: Wusstest Du das im Jahr 2015 dafür auch eine Menge Shopware Shops abgemahnt wurden? Die Ausrede “Oh, das wusste ich aber nicht.” zieht nicht mehr. Das muss man wissen und gehört mittlerweile zum Grundstock.

  • Datenschutzerklärung: Auch diese ist schon seit 2 Jahren eine Pflicht. Seit 2016 benötigen sämtliche Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung, in der darüber aufgeklärt wird, welche Nutzerdaten erhoben und wozu sie verwendet werden. Das Gesetz dazu trat am 24.02.2016 in Kraft.

  • Auftrag zur Datenverarbeitung: Den gibt es sogar schon seit 1990 und steht seither im BDSG. Ohne diesen Vertrag ist es nicht legal, Daten an Dritte (wie Dienstleister) weiterzugeben. Das ist tatsächlich nichts neues.
    Google Analytics z. B. bietet den Vertrag dazu auch schon viele Jahre an. Nachlesen kannst Du das hier: "Datenschutz: Google Analytics rechtssicher nutzen".

  • Der Datenschutzbeauftragte: Ja, ehrlich. Kein Witz. Auch der ist nicht neu. Er ist ebenfalls Teil aus dem Abschnitt des BDSG aus 1990. Fraglich ist, wie viele Unternehmen das Gesetz bisher ignoriert zu haben scheinen? Mmh…

  • Cookies: Hier wurde bisher nur die Richtung angegeben. Tracking-Cookies müssen vorher das “OK” des Nutzers haben, wenn er das nicht gibt, dürfen Sie nicht eingesetzt werden. Diese werden aber gar nicht in der DSGVO behandelt, die Regelung dazu kommt voraussichtlich 2019.
Arbeiten am Notebook

Wir sehen also: Das ist alles gar nichts Neues. Die ganze Angst und Panik war tatsächlich umsonst. Naja, fast: Sie war/ist bei denen berechtigt, die die bisherige Gesetzgebung ignoriert oder sich damit einfach nicht auseinandergesetzt haben. Und leider waren das ziemlich viele.
Trotzdem: Nichts neues. Das Einzige was die DSGVO ändert ist, dass sie das Ganze auf EU-Level hebt und es sämtliche Mitgliedstaaten ebenfalls betrifft.

Good to know: Wusstest Du, dass die deutsche Datenschutzgesetzgebung dabei als eine wesentliche Vorlage diente?

BDSG

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle auch noch erwähnen, dass die DSGVO erst der Anfang ist. Interessant wird es mit der ePrivacy-Richtlinie, die uns voraussichtlich 2019 erwarten wird.

Vielleicht fragst Du Dich jetzt: “Aber was kam nun neues mit der DSGVO dazu?”
Das kannst Du gern HIER nachlesen. Da habe ich das Thema DSGVO schon einmal sehr ausführlich behandelt und Dir einen Fahrplan zusammengestellt, der für Dich und Deinen Online Shop wichtig ist.

Shopware Shop DSGVO konform gestalten

DSGVO Abmahnwelle - Bisher blieb sie aus. Warum?

Was wurde vor den zahlreichen Abmahnungen gewarnt, als der Stichtag im Mai immer näher rückte. Man hörte davon im Radio, man sah es im Fernsehen und man las es überall.
“Den Abmahnanwälten juckt es schon in den Fingern!”, wurde regelrecht gedroht.
Doch wo sind denn die ganzen Abmahnungen nun? Wo ist der Tsunami an Briefen, den so viele fürchteten?

Post Briefe

Tja, sagen wir wie es ist: Die Welle blieb schlichtweg aus. Bisher.
Trotz überwiegender Betrugsversuche mit Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhafter Datenschutzerklärungen, kann hier nicht von “Abmahnwellen” die Rede sein.

Frage: Doch woran liegt das denn? Antwort: Es liegt an der noch etwas unklaren Rechtslage. Es herrscht noch Unklarheit darüber, ob wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen die DSGVO Verstöße nun zulässig sind oder nicht.
Denn seien wir mal ehrlich: Viele Anwälte wollen und können damit schon ordentlich Geld verdienen. Doch die Gesetzgeber sind dran!

DSGVO Vertrag Anwalt

Am 01.09.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs erhalten - was hier aber auf uns zukommt ist bisher noch unbekannt.
Ein dementsprechender gesetzlicher Schutz soll also in Kürze kommen.
Es gilt: Füße stillhalten und abwarten. Wenn Du Deinen Onlineshop DSGVO konform gestaltet hast, kann Dir nichts passieren! Du musst Dir also keine Sorgen machen.

DSGVO - Wie Du siehst, alles halb so wild

Schließ die Augen, atme einmal ganz tief durch und resümiere einmal was bisher geschah.

Wir fassen einmal zusammen:

  • Die DSGVO löste eine kleine Massenpanik unter Unternehmern aus, weil sich sehr viele bisher noch nie mit dem Thema auseinandergesetzt haben
  • Viele Punkte der DSGVO waren vorher schon im BDSG verankert
  • Wie Du Deinen Onlineshop DSGVO konform gestaltest, erfährst Du HIER
  • Die große Abmahnwelle blieb bisher aus
  • Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, um Schutz gegen Abmahnmissbrauch zu gewährleisten
  • Es ist alles halb so wild :-)

Wie Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau Direkt, bereits zu diesem Thema sagte:

“Es scheint ein Trend zu sein, immer hysterischer zu werden und dabei der gefühlten Wahrheit Vorrang vor den Fakten zu geben.”

Recht hat der gute Mann. Falls Du trotzdem Fragen zu dem Thema hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung :-)

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