Was war das für ein Taraa, als der 25.05.2018 immer näher rückte. Sämtliche Konzerne, Kleinunternehmer und auch Shopbetreiber ließen sich von der Massenpanik regelrecht mitreißen und befürchteten täglich nach dem Stichtag eine Abmahnung im Briefkasten.
Viele fürchteten direkt um ihre Existenz und rechneten mit dem Schlimmsten, wenn nicht ja alles DSGVO konform gestaltet war. Aber was war denn da nun dran? Was hat sich in den letzten 4 Monaten getan?
Mittlerweile wissen wir: Die Punkte, die die DSGVO behandelt, sind schon lange deutsche Gesetzgebung. Nur hat sie bisher so gut wie jeder schlichtweg ignoriert.
Doch warum? Naja, hat doch bisher auch immer funktioniert. Warum etwas verändern, wenn es doch bisher klappte? Das es bisher aber diverse Probleme gab, war für den Einzelnen gar nicht weiter schlimm - ganz nach dem Motto: “Betrifft mich nicht, interessiert mich nicht.” Bis zum 25.05.2018.
Lange Rede, kurzer Sinn: Das was eigentlich bisher schon Gang und Gäbe war, wurde nun nochmal aufgewirbelt wie alter Staub und in der DSGVO neu verfasst, damit die alten Probleme verschwinden.
Grundsätzlich müssen Shopbetreiber bei der Erstellung ihres Onlineshops schon vorab diverse Dinge einstellen, klären und sich darauf vorbereiten. Dinge, die auch schon vor der DSGVO wichtig und eine Pflicht waren.
Hier eine kleine Zusammenfassung davon, was schon vor Inkrafttreten am 25.05.2018 in Deinem Onlineshop hätte passieren sollen:
Wir sehen also: Das ist alles gar nichts Neues. Die ganze Angst und Panik war tatsächlich umsonst. Naja, fast: Sie war/ist bei denen berechtigt, die die bisherige Gesetzgebung ignoriert oder sich damit einfach nicht auseinandergesetzt haben. Und leider waren das ziemlich viele.
Trotzdem: Nichts neues. Das Einzige was die DSGVO ändert ist, dass sie das Ganze auf EU-Level hebt und es sämtliche Mitgliedstaaten ebenfalls betrifft.
Good to know: Wusstest Du, dass die deutsche Datenschutzgesetzgebung dabei als eine wesentliche Vorlage diente?
Vielleicht sollte ich an dieser Stelle auch noch erwähnen, dass die DSGVO erst der Anfang ist. Interessant wird es mit der ePrivacy-Richtlinie, die uns voraussichtlich 2019 erwarten wird.
Vielleicht fragst Du Dich jetzt: “Aber was kam nun neues mit der DSGVO dazu?”
Das kannst Du gern HIER nachlesen. Da habe ich das Thema DSGVO schon einmal sehr ausführlich behandelt und Dir einen Fahrplan zusammengestellt, der für Dich und Deinen Online Shop wichtig ist.
Was wurde vor den zahlreichen Abmahnungen gewarnt, als der Stichtag im Mai immer näher rückte. Man hörte davon im Radio, man sah es im Fernsehen und man las es überall.
“Den Abmahnanwälten juckt es schon in den Fingern!”, wurde regelrecht gedroht.
Doch wo sind denn die ganzen Abmahnungen nun? Wo ist der Tsunami an Briefen, den so viele fürchteten?
Tja, sagen wir wie es ist: Die Welle blieb schlichtweg aus. Bisher.
Trotz überwiegender Betrugsversuche mit Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhafter Datenschutzerklärungen, kann hier nicht von “Abmahnwellen” die Rede sein.
Frage: Doch woran liegt das denn? Antwort: Es liegt an der noch etwas unklaren Rechtslage. Es herrscht noch Unklarheit darüber, ob wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen die DSGVO Verstöße nun zulässig sind oder nicht.
Denn seien wir mal ehrlich: Viele Anwälte wollen und können damit schon ordentlich Geld verdienen. Doch die Gesetzgeber sind dran!
Am 01.09.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs erhalten - was hier aber auf uns zukommt ist bisher noch unbekannt.
Ein dementsprechender gesetzlicher Schutz soll also in Kürze kommen.
Es gilt: Füße stillhalten und abwarten. Wenn Du Deinen Onlineshop DSGVO konform gestaltet hast, kann Dir nichts passieren! Du musst Dir also keine Sorgen machen.
Schließ die Augen, atme einmal ganz tief durch und resümiere einmal was bisher geschah.
Wir fassen einmal zusammen:
Wie Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau Direkt, bereits zu diesem Thema sagte:
“Es scheint ein Trend zu sein, immer hysterischer zu werden und dabei der gefühlten Wahrheit Vorrang vor den Fakten zu geben.”
Recht hat der gute Mann. Falls Du trotzdem Fragen zu dem Thema hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung :-)
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