Kundenservice +1 durch alternative Streitbeilegung?! (Gastbeitrag)

Kundenservice +1 durch alternative Streitbeilegung?! (Gastbeitrag)

Yvonne Bachmann 01. Februar 2017 0

HINWEIS

Lieber Leser,

bisher haben wir primär über Tipps & Tricks bzgl. Entwicklung & Anpassung Deines Shopware Shops gebloggt. Wir möchten Dir zukünftig noch mehr nützliche Informationen bereitstellen, die über die rein technischen Themen hinausgehen. Darum lassen wir Experten zu Wort kommen und nehmen selbst vielversprechende Tools & Plugins unter die Lupe, um sie Dir vorzustellen - immer mit dem Ziel, den größtmöglichen Nutzen für Dich zu gewährleisten.

Wir wünschen Dir viel Spaß mit dem folgenden Gastbeitrag von Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin beim Händlerbund.

Dein 8mylez-Team


Kundenservice +1 durch alternative Streitbeilegung?!

Eine alternative Streitbeilegung war in Deutschland noch nicht für alle Branchen vorgesehen, sodass nicht alle die einfache, schnelle und kostengünstige Beilegung der Streitigkeiten nutzen konnten. Ab dem 01.02.2017 kommt die alternative Streitbeilegung nun nach Deutschland. Die Händler können künftig einen besonderen Kundenservice bieten und hiervon auch selbst profitieren. Viele müssen aber auch Änderungen Ihrer Rechtstexte in Kauf nehmen.

 

Worum geht es überhaupt?

Vom europäischen Gesetzgeber wurden hierfür die Grundlagen mit der ADR-Richtlinie und der ODR-Verordnung gelegt. Die ADR-Richtlinie (ADR - Alternative Dispute Resolution = Alternative Streitbeilegung – kurz: AS) gibt vor, welche Voraussetzungen eine Schlichtungsstelle erfüllen muss, um als solche anerkannt zu werden. Die ODR-Verordnung regelt die Errichtung der technischen Voraussetzungen einer europaweit tätigen Streitschlichtungsplattform, die seit Anfang 2016 online ist. Händler müssen seither in ihren Rechtstexten auf die Plattform hinweisen.

 

Wo liegen die Vorteile?

Volljuristen werden künftig bei anerkannten unabhängigen Schlichtungsstellen die Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen schlichten und einen Lösungsvorschlag mit den Parteien gemeinsam erarbeiten. Dies macht jedoch nicht etwa ein späteres Gerichtsverfahren unmöglich. Die Streitenden haben auch danach die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen. Die vorherige Durchführung des Schlichtungsverfahrens führt zur Hemmung der Anspruchsverjährung, was bei einem späteren gerichtlichen Verfahren durchaus vorteilhaft sein kann.

Die Verbraucherstreitbeilegungsstellen bringen Kostenersparnisse und Sprachvorteile für die Händler. Ausländische Verbraucher können ihre Beschwerden ausschließlich an deutsche Schlichtungsstellen richten. Im Gegensatz dazu darf bei einem Gerichtsverfahren jeder Verbraucher im Staat seines eigenen Wohnsitzes klagen. Dies bedeutet für den Unternehmer neben Problemen bei der fremden Sprache und den fremden Gepflogenheiten der ausländischen Gerichte zum Teil erhebliche Kosten für einen ausländischen Rechtsbeistand. Außerdem wird im Schlichtungsverfahren sichergestellt, dass sich die Streitigkeit an deutschen Rechtsgrundsätzen zu messen hat.

Aber das ist noch nicht alles. Eine juristisch fundierte Einschätzung eines Schlichters, welcher wie ein Richter eine Ausbildung als Volljurist absolviert hat, innerhalb von nur 90 Tagen – da wird jedes Gericht neidisch. Meist wird dieses „kleine Urteil“ außerdem auch kostengünstiger sein, da die Parteien keine Rechtsanwaltskosten zu zahlen haben. Fällig wird nur eine Gebühr, die oft günstiger ist, als die Gerichtskosten bei einem regulären Verfahren.

 

Der Haken

Es wird neue Informationspflichten geben, die das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz für die Unternehmer ab 01.02.2017 bereithält. Hat sich ein Unternehmer einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle angeschlossen, hat er hierüber in seinen AGB zu informieren. Hat der Unternehmer jedoch kein Interesse an den Schlichtungsverfahren und verfügt er über mehr als 10 Mitarbeiter, muss er darauf hinweisen, dass er nicht zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bereit ist. Da dieser Hinweis auf die Kunden abschreckend wirken dürfte, bezweckt damit der Gesetzgeber, dass sich vor allem die größeren Unternehmen einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle anschließen.

Über die Vor- und Nachteile diskutieren die Rechtsanwältinnen des Händlerbundes, Peggy Sachse und Yvonne Bachmann, auch in dem Podcast-Format OnAir:


Der Händlerbund versorgt seine Mitglieder rechtzeitig mit allen wichtigen Informationen und stellt ihnen rechtzeitig die geänderten Rechtstexte zur Verfügung.

 

Der Händlerbund hilft!

Durch die neuen Informationspflichten müssen viele Händler Ihre Shops rechtlich anpassen. Ohne juristische Hilfe ist die nächste Abmahnung fast schon vorprogrammiert. Hier kann der Händlerbund helfen! Damit unsere Kunden rechtlich abgesichert sind, erhalten Sie 2 Monate Rabatt auf alle Mitgliedschaftspakete mit dem Rabattcode P951#2017 Jetzt informieren!

Den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens hat der Händlerbund außerdem in der folgenden Infografik zusammengefasst:

Händlerbund Infografik

 

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